Gesundheitsvorsorge

Gesundheitsvorsorge
Gesundheitsvorsorge,
 
medizinische Prävention, die Gesamtheit der Maßnahmen zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten sowie zur Vermeidung von Rückfällen. Zur Gesundheitsvorsorge gehören im Einzelnen folgende Bereiche:
 
1) allgemeine Gesundheitsbildung, -erziehung und -beratung zur Vermeidung von Krankheiten (primäre beziehungsweise »Prävention I«); sie ist Aufgabe der Familie sowie von Kindergärten, Schulen, Volkshochschulen u. a. Bildungseinrichtungen. Die individuelle Gesundheitsberatung obliegt dem Arzt, ebenso die obligatorische Jugendarbeitsschutzuntersuchung für Jugendliche vor Eintritt in den Beruf und die arbeitsmedizinische Betreuung der Arbeitnehmer durch betriebsärztliche Dienste.
 
2) Früherkennung von Krankheiten mittels gezielter Screening-Methoden unter epidemiologischen Gesichtspunkten (sekundäre beziehungsweise »Prävention II«). Sie richtet sich v. a. auf häufig vorkommende schwerwiegende Erkrankungen (z. B. bestimmte Krebsarten, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schwangerschaftsanomalien, Entwicklungsstörungen bei Säuglingen und Kleinkindern). Dieser Bereich fällt als fester Bestandteil der Medizin in den ärztlichen Aufgabenbereich und wird fast ausschließlich als Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung erbracht.
 
3) Verhütung von Rückfällen bei schweren Erkrankungen durch Rehabilitationsmaßnahmen (tertiäre beziehungsweise »Prävention III«), die v. a. von den Sozialversicherungsträgern durchgeführt wird.
 
Im öffentlichen Gesundheitswesen richtet sich die Gesundheitsvorsorge auf die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (Seuchengesetzgebung) und von Suchterkrankungen wie Alkoholkrankheit, Drogenabhängigkeit und Arzneimittelmissbrauch, auf die Verbesserung betrieblicher Arbeitsbedingungen (Gewerbeaufsicht) und die Erkennung und Eindämmung von Umweltbelastungen der Luft, des Wassers, der Lebensmittel und des Bodens. Richtlinien für die Gesundheitserziehung und öffentliche Informationsarbeit gehören in den Aufgabenbereich der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Individuelle Gesundheitsvorsorgen durch die Gesundheitsämter (Mütter- und Säuglingsberatung, Reihenuntersuchungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen) sind mit der Aufnahme der sekundären Prävention in den Leistungskatalog der Krankenversicherung zurückgetreten; von Bedeutung ist jedoch noch die schulärztliche Betreuung.

Universal-Lexikon. 2012.

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